Garantie
Wie kann ich einen Schaden an meinem Produkt melden?
Eine Rückerstattung des Kaufpreises oder die Zusendung eines neuen Exemplars Ihres beschädigten Produkts ist mit den folgenden 3 einfachen Schritten möglich:
- Senden Sie eine E-Mail an info@mtzaune.de, in der Sie schildern, welches Produkt kaputt oder beschädigt ist, um was für einen Schaden es sich genau handelt und nennen Sie die Rechnungsnummer. Fügen Sie auch ein Foto der Beschädigung bei.
- Wir prüfen Ihre E-Mail und antworten Ihnen. Erfüllt Ihr beschädigtes Produkt alle Garantiebedingungen? Dann bitten wir Sie, uns mitzuteilen, welche Garantieoption Sie wählen: eine Rückerstattung des Kaufpreises oder ein neues Exemplar des Produkts.
- Wir bemühen uns, den Schadensfall möglichst schnell abzuwickeln.
Die Normen, die unsere Produkte erfüllen müssen
Unser Material wird unter den Bedingungen der NHI (Nederlandse Hekwerk Industrie, Niederländische Zaunindustrie) hergestellt und geliefert. Das bedeutet, dass alle Zäune, Tore und alles Zubehör strengen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Übrigens erfüllen alle unsere Produkte die geltenden Anforderungen der CE-Kennzeichnung.
Garantie je Kategorie
Garantiebedingungen für WPC-Sichtschutzzäune der MT Hekwerken B.V. (MT Zäune)
**Artikel 1: Garantiezeitraum und -ablauf**
MT Hekwerken B.V. gewährt dem Käufer eine Herstellergarantie von fünfzehn (15) Jahren auf die gelieferten WPC-Sichtschutzzäune, beginnend mit dem auf der Auftragsbestätigung genannten Kaufdatum. Nach den ersten fünf (5) Jahren verringert sich die Garantieleistung jährlich um zehn Prozent (10 %) des ursprünglichen Kaufwerts, sodass am Ende des fünfzehnten (15.) Jahres ein Restgarantiewert von null Prozent (0 %) verbleibt.
**Artikel 2: Umfang der Garantie**
MT Hekwerken B.V. garantiert, dass die WPC-Sichtschutzzäune während des gesamten Garantiezeitraums frei von Konstruktionsfehlern sind. Diese Garantie erstreckt sich lediglich auf Mängel, die bei normaler und korrekter Nutzung entstehen, und schließt Mängel oder Schäden aus, die auf äußere Einflüsse oder Fahrlässigkeit des Benutzers zurückzuführen sind.
**Artikel 3: Bedingungen für korrekte Aufstellung**
3.1 Diese Garantie gilt lediglich, wenn die WPC-Sichtschutzzäune gemäß den Installationsvorschriften der MT Hekwerken B.V. korrekt aufgestellt wurden. Entscheidend ist, dass die Zaunbretter seitlich und oben ausreichend Spielraum haben, um das natürliche Arbeiten des WPC-Materials zu ermöglichen.
3.2 Unsachgemäße Montage, die zu unzureichendem Spielraum für das Arbeiten des Materials und dadurch Schäden führt, fällt nicht unter die Garantie.
**Artikel 4: Beschränkungen der Garantie**
4.1 Die Garantie gilt nicht bei Schäden oder Mängeln, die durch unbefugte Anwendungen, Missbrauch, nachlässige Instandhaltung oder eine Installation verursacht werden, die gegen die von MT Hekwerken B.V. bereitgestellten Anweisungen verstößt.
4.2 Reklamationen hinsichtlich Verwitterung/Verfärbung oder Konstruktionsfehlern werden nur anerkannt, wenn der Schaden nachweislich mehr als fünf Prozent (5 %) der gesamten Zaunoberfläche beträgt.
**Artikel 5: Verfahren für Garantieansprüche**
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer per E-Mail schriftlichen Kontakt mit MT Hekwerken B.V. aufnehmen. Die Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels, fotografischen Beweis und die Original-Rechnungsnummer enthalten. MT Hekwerken B.V. behält sich das Recht vor, die Reklamation zu beurteilen und über deren Gültigkeit zu entscheiden.
**Artikel 6: Entschädigung im Rahmen der Garantie**
Nach der Bestätigung, dass der Mangel oder Schaden unter die Garantiebedingungen fällt, hat MT Hekwerken B.V. die Wahl, entweder ein Ersatzprodukt zu liefern oder Schadenersatz auf der Grundlage des Anschaffungswertes des Materials unter Berücksichtigung der jährlichen Wertminderung zu zahlen. Die Wahl zwischen Ersatz oder Schadenersatz liegt bei MT Hekwerken B.V.
**Wichtiger Zusatz zur Entschädigung:**
MT Hekwerken B.V. ist im Falle eines Ersatzes des Produkts oder einer Schadenersatzzahlung nicht für die Kosten von Montage und Lieferung verantwortlich. Die Garantie deckt ausschließlich den Wert des Produkts selbst.
**Artikel 7: Schlussbestimmungen**
Die vorliegenden Garantiebedingungen sind exklusiv und ersetzen alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. MT Hekwerken B.V. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und nicht mit rückwirkender Kraft auf bereits abgewickelte Garantieansprüche.
Garantiebedingungen für Doppelstabmattenzäune, Stabgitterzäune, einflügelige und zweiflügelige Tore von MT Hekwerken B.V.
**Artikel 1: Garantiezeitraum und -ablauf**
MT Hekwerken B.V. gewährt dem Käufer eine Herstellergarantie von zehn (10) Jahren auf die gelieferten Doppelstabmattenzäune, beginnend mit dem auf der Kaufrechnung genannten Kaufdatum. Während des Garantiezeitraums verringert sich die Garantieleistung jährlich um zehn Prozent (10 %) des ursprünglichen Kaufwerts, sodass am Ende des zehnten (10.) Jahres ein Restgarantiewert von null Prozent (0 %) verbleibt.
**Artikel 2: Umfang der Garantie**
2.1 **Konstruktion:** MT Hekwerken B.V. garantiert, dass die Zäune während des gesamten Garantiezeitraums frei von Konstruktionsfehlern sind.
2.2 **Rostbildung:** MT Hekwerken B.V. garantiert, dass keine Rostbildung auftritt, vorausgesetzt, mehr als fünf Prozent (5 %) der gesamten Zaunoberfläche sind betroffen.
2.3 Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die bei normaler und korrekter Nutzung entstehen, und schließt Mängel oder Schäden aus, die auf äußere Einflüsse oder Fahrlässigkeit des Benutzers zurückzuführen sind.
**Artikel 3: Beschränkungen der Garantie**
3.1 Diese Garantie gilt nur, wenn die Zäune laut den Instandhaltungsanweisungen von MT Hekwerken B.V. gewartet wurden und sie nicht unerlaubten Anwendungen, Änderungen oder Reparaturen Dritter ausgesetzt waren
3.2 Die Garantie erlischt, wenn die Zäune innerhalb eines Radius von zwanzig (20) km von der Küste entfernt installiert werden, da die Korrosionsgefahr durch die salzhaltige Luft erhöht wird.
3.3 Reklamationen hinsichtlich Rostbildung werden nur anerkannt, wenn mehr als fünf Prozent (5 %) der gesamten Zaunoberfläche sichtbar korrodiert sind.
**Artikel 4: Verfahren für Garantieansprüche**
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer per E-Mail schriftlichen Kontakt mit MT Hekwerken B.V. aufnehmen. Die Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels, fotografischen Beweis und die Original-Rechnungsnummer enthalten. MT Hekwerken B.V. behält sich das Recht vor, die Reklamation zu beurteilen und über deren Gültigkeit zu entscheiden.
**Artikel 5: Entschädigung im Rahmen der Garantie**
Nach der Bestätigung, dass der Mangel oder Schaden unter die Garantiebedingungen fällt, hat MT Hekwerken B.V. die Wahl, entweder ein Ersatzprodukt zu liefern oder Schadenersatz auf der Grundlage des Anschaffungswertes des Materials unter Berücksichtigung der jährlichen Wertminderung zu zahlen. Die Wahl zwischen Ersatz oder Schadenersatz liegt bei MT Hekwerken B.V.
**Wichtiger Zusatz zur Entschädigung:**
MT Hekwerken B.V. ist im Falle eines Ersatzes des Produkts oder einer Schadenersatzzahlung nicht für die Kosten von Montage und Lieferung verantwortlich. Die Garantie deckt ausschließlich den Wert des Produkts selbst.
**Artikel 6: Schlussbestimmungen**
Die vorliegenden Garantiebedingungen sind exklusiv und ersetzen alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. MT Hekwerken B.V. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und nicht mit rückwirkender Kraft auf bereits abgewickelte Garantieansprüche.